Religionsunterricht

Grundsätzliches

Der Religionsunterricht an den Schulen des Kantons Basellandschaft findet auf der Primar- und auf der Sekundarstufe statt. Er wird von dazu ausgebildeten Religionslehrpersonen und von den Pfarrpersonen erteilt. Der Religionsunterricht wird von den Kirchgemeinden verantwortet, wobei sie durch die Fachstelle unterstützt werden. Die Kirchen betrachten die Möglichkeit, an den Schulen Religionsunterricht erteilen zu können, als Privileg, auch wenn diese Möglichkeit durch das Bildungsgesetz gegeben ist. Von staatlicher Seite (Bildungsgesetz und AVS) wird der traditionelle kirchlich verantwortete Religionsunterricht begrüsst.

Abgrenzung zum staatlichen Unterricht

An den meisten Orten wird der Religionsunterricht ökumenisch erteilt und versteht sich dabei als christlich-religiöse Bildung im Dialog mit einem multikulturellen Umfeld. Der von den Landeskirchen verantwortete Religionsunterricht ergänzt die vom Staat verantwortete Perspektive "Ethik, Religionen, Gemeinschaft" des LP21-Fachbereiches „Natur, Mensch, Gesellschaft“, in welcher vor allem Wissen über Religionen vermittelt wird.

Während sich also "Ethik, Religionen, Gemeinschaft" dem sogenannten „learning about religions“ verpflichtet weiss, versteht sich der kirchlich verantwortete Religionsunterricht mehr als „learning from religion“, d.h. als ein Religionsunterricht, welcher ausgehend von den christlich-jüdischen Traditionen unserer Kultur auf die „grossen Fragen“ aller Kinder und Jugendlichen eingeht. Indem die Schülerinnen und Schüler die christlich-jüdische Glaubenstradition kennenlernen, erleben sie auch Spiritualität und Werte, sie erleben und begreifen einen klaren und in unserer Kultur verwurzelten Standpunkt und lernen von dort her einen eigenen Standpunkt zu entwickeln. Konfessionslose Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen und Schüler aus anderen Religionen sind in diesem Unterricht willkommen, sofern die Erziehungsberechtigten eine Teilnahme wünschen

Diese beiden schulischen Formen des Religionsunterrichts unterscheiden sich von der christlichen Unterweisung in den Kirchgemeinden (Präparanden- Firm- und Konfirmationsunterricht), welche sich als „learning in religion“ versteht und ausserhalb der Schule stattfindet.

Religionslehrpersonen

Die Richtlinien und Vertragsentwürfe des Kirchenrates regeln Berufsauftrag, Anstellung und Besoldung der Religionslehrpersonen. Diese sind von ihrem Berufsauftrag her verpflichtet sich in den Lehrpersonenteams der Schulhäuser im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu engagieren. In ihrem Berufsbild haben die Religionslehrpersonen ihr Berufs- und Auftragsverständnis definiert.

Organisation und ökumenische Zusammenarbeit

Die Entscheidung über die Form des Religionsunterrichts liegt in der Verantwortung der einzelnen Pfarreien/Kirchgemeinden. Die römisch-katholische und evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Baselland pflegen jedoch seit Jahren eine enge Zusammenarbeit, um religiöse Bildung aktuell sowie kinder- und jugendgemäss zu gestalten. Deshalb wird im kirchlichen Religionsunterricht meist auf die ökumenische Zusammenarbeit vor Ort gebaut.

Lehrplan

Der 2019 überarbeitete und neu herausgegebene ökumenische Lehrplan bildet die Grundlage für die Planung des kirchlich verantworteten Religionsunterrichts. Dieser Lehrplan steht in Verbindung zum Lehrplan 21 (Fachbereich NMG, 11 und 12) und dem LeRUKa (Lehrplan für konfessionellen Religionsunterricht und Katechese). Entsprechende Anmerkungen und Hinweise sind im Lehrplan zu finden.